Wie immer im Leben geht es auch bei der Zimmer- und Ferienwohnungsbuchung nicht ohne rechtliche Regelung. Unterkunftsvermietung / - reservierung beruhen auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages und sind verbindlich. Zusätzlich sind die in ständiger Rechtsprechung bestätigten Richtwerte des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zu beachten: - Wird ein Zimmer / eine Ferienwohnung bestellt und bestätigt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. Schriftform ist nicht erforderlich. Eine telefonische Bestellung reicht aus. Aus Beweisgründen ist es jedoch ratsam, auf einer schriftlichen Bestätigung zu bestehen. Telefax und E-Mail sind schnelle und praktikable Hilfsmittel.
Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. - Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die Dauer des Vertrags zur Erfüllung der abgeschlossenen gegenseitigen Verpflichtungen:
a) Verpflichtung des Gastgebers ist es, das Quartier entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers dem Gast Schadensersatz zu leisten bzw. ein gleichwertiges Quartier zu besorgen. b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit der Bestellung des Quartiers zu bezahlen. Der Gast haftet, wenn er das bestellte Quartier nicht in Anspruch nimmt (Absage, Nichtanreise). Er bleibt rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung (Zimmer / Ferienwohnung) zu bezahlen, ohne, dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt (§537 BGB). Es handelt sich dabei nicht um einen Schadensersatz-, sondern um einen Erfüllungsanspruch, was häufig übersehen wird.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtanspruchnahme des Quartiers den vereinbarten Preis zu bezahlen abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Für den Schusterhof gelten zusätzlich folgende Regelungen: - Ein Gastaufnahmevertrag kommt nur zustande, wenn die Buchung von Ihnen als Gast und dann von uns als Gastgeber schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) unter Angabe von Name, Adresse und Telefon-Nummer bestätigt wurde
- Die Bezahlung des bestellten Quartiers erfolgt entweder am Tag der Anreise vorort in bar oder vorab per Überweisung auf ein bei der Buchungsbestätigung angegebenes Konto.
- Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen das gebuchte Quartier nicht in Anspruch nehmen können, bitten wir Sie, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen. Wir werden gemeinsam und mit Hilfe des Tourismusbüros versuchen, Ersatzgäste zu finden. Führt dies nicht zum gewünschten Erfolg, müssen wir Ihnen leider für die Tage, in denen wir keinen Ersatz finden, folgende Kosten in Rechnung stellen:
- ab 3 Wochen vor Reiseantritt: 40 % der Quartierkosten - ab 1 Woche vor Reiseantritt: 50 % der Quartierkosten - ab 2 Tage vor Reiseantritt: 80 % der Quartierkosten
Da es in letzter Zeit verstärkt vorkommt, dass angemeldete Gäste überhaupt nicht kommen oder ganz kurzfristig absagen, haben wir uns zu dieser Regelung entschlossen. Bitte haben Sie dafür Verständnis!
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